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Thema

Registrierende Leistungsmessung

Die registrierende Leistungsmessung, oder kurz RLM, ist speziell für höhere Verbrauchsmengen an Gewerbestrom oder Gewerbegas von Unternehmen und Industrie gedacht. Oftmals erfolgt eine registrierende Leistungsmessung bei Großkunden ab einer Abnahmemenge von 100.000 kWh Strom und 1,6 GWh Gas. Diese Art der Messung ist ab diesen Grenzwerten gesetzlich vorgeschrieben, bringt für Gewerbetreibende und Industriekunden jedoch auch einige Vorteile mit sich. Neben der Versorgungssicherheit hat auch die Planbarkeit der Stromkosten einen nutzbringenden Effekt für Unternehmen und sorgt dafür, dass Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden können.
Den Lastgang durch registrierende Leistungsmessung ermitteln
Die registrierende Leistungsmessung funktioniert prinzipiell wie die Standard-Messung bei Privatpersonen über einen Strom- oder Gaszähler. Im Gegensatz zum herkömmlichen Zähler verfügt der RLM-Zähler über eine eingebaute Automatik, die selbstständig die Messwerte an den Energieversorger weiterleitet, ohne dass ein Mitarbeiter des Energieversorgers zur Messung benötigt wird. Der RLM-Zähler ermittelt aus den gemessenen Daten einen Mittelwert, der dann den sogenannten Lastgang bildet. Der Lastgang, der mittels registrierende Leistungsmessung ermittelt wurde, zeigt ein detailliertes Verbrauchsprofil des Unternehmens auf dessen Basis Angebote für Gewerbestrom oder Gewerbegas eingeholt werden können. Der Lastgang kann im Rahmen eines Lastmanagements optimiert werden, indem beispielsweise eine zeitliche Verbrauchsanalyse durchgeführt wird. Dadurch können tägliche als auch jahreszeitliche Veränderungen in der Verbrauchsmenge ermittelt und mit den Energiepreisen abgeglichen werden.

Die registrierende Leistungsmessung, oder kurz RLM, ist speziell für höhere Verbrauchsmengen an Gewerbestrom oder Gewerbegas von Unternehmen und Industrie gedacht. Oftmals erfolgt eine registrierende Leistungsmessung bei Großkunden ab einer Abnahmemenge von 100.000 kWh Strom und 1,6 GWh Gas. Diese Art der Messung ist ab diesen Grenzwerten gesetzlich vorgeschrieben, bringt für Gewerbetreibende und Industriekunden jedoch auch einige Vorteile mit sich. Neben der Versorgungssicherheit hat auch die Planbarkeit der Stromkosten einen nutzbringenden Effekt für Unternehmen und sorgt dafür, dass Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden können.
Den Lastgang durch registrierende Leistungsmessung ermitteln
Die registrierende Leistungsmessung funktioniert prinzipiell wie die Standard-Messung bei Privatpersonen über einen Strom- oder Gaszähler. Im Gegensatz zum herkömmlichen Zähler verfügt der RLM-Zähler über eine eingebaute Automatik, die selbstständig die Messwerte an den Energieversorger weiterleitet, ohne dass ein Mitarbeiter des Energieversorgers zur Messung benötigt wird. Der RLM-Zähler ermittelt aus den gemessenen Daten einen Mittelwert, der dann den sogenannten Lastgang bildet. Der Lastgang, der mittels registrierende Leistungsmessung ermittelt wurde, zeigt ein detailliertes Verbrauchsprofil des Unternehmens auf dessen Basis Angebote für Gewerbestrom oder Gewerbegas eingeholt werden können. Der Lastgang kann im Rahmen eines Lastmanagements optimiert werden, indem beispielsweise eine zeitliche Verbrauchsanalyse durchgeführt wird. Dadurch können tägliche als auch jahreszeitliche Veränderungen in der Verbrauchsmenge ermittelt und mit den Energiepreisen abgeglichen werden.

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